INVESTITIONEN IN CORONA-ZEITEN
Die staatliche Investitionsprämie für Unternehmen in Österreich
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat mit dem aws Austria Wirtschaftsservice ein neues Förderprogramm konzipiert, um Unternehmen bei Investitionen in der Corona-Krise zu unterstützen. Somit wird ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung von Unternehmen, Arbeits- & Ausbildungsplätzen geschaffen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich gestärkt.Wie Unternehmen von der Prämie profitieren können, haben wir im Folgenden kurz zusammengefasst.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die Seite des aws Austria Wirtschafts-service unter: www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick*:
Welche Unternehmen sind förderfähig?
Gefördert werden Unternehmen aller Branchen und Größen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Österreich sowie Unternehmen, die rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
In welcher Höhe erfolgt die Bezuschussung?
7 % der Investitionskosten werden bezuschusst.
Über wen erfolgt die Abwicklung?
aws Austria Wirtschaftsservice
Was wird gefördert?
Es werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen gefördert. Neuinvestitionen als abnutzbares Anlagevermögen (Behalteverpflichtung 3 Jahre). Kombinationen mit anderen Förderungen sind möglich.
In welchem Zeitraum muss der Antrag gestellt werden?
Die Antragsstellung ist zwischen dem 1. September 2020 und dem 28. Februar 2021 möglich.
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